2G-Regel für Konzert des AOB am 21. November 2021
Liebe Zuhörer*innen des AOB!
Seit heute gilt aufgrund der am 10. November 2021 vom Berliner Senat geänderten Infektionsschutzverordnung auch für unser Konzert im Konzerthaus am Sonntag, dem 21. November 2021 die sog. 2G-Regel.
Ihre Tickets sind demzufolge am Konzerttag nur in Verbindung mit einer digitalen Bescheinigung über eine vollständige Impfung oder dem Nachweis einer Genesung eventuell zzgl. Impfung gültig.
Zuhörer*innen ohne einen entsprechenden Nachweis werden nicht ins Konzerthaus eingelassen!
Personen unter 18 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der 2G-Regel ausgenommen und müssen einen negativen offiziellen Corona-Test vorlegen, der bei Einlass ins Konzerthaus nicht älter als 24 Stunden ist; bei einem offiziellen PCR-Test verlängert sich dies Frist auf 48 Stunden. Eine eventuelle Impfunfähigkeit ist mittels einer wirksamen ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.
Bitte beachten Sie auch das Hygiene- und Schutzkonzept des Konzerthauses, das Sie unter https://www.konzerthaus.de/de/aktuelle-hinweise finden können.
Wir bitten alle Zuhörer*innen ausreichend Zeit für den Einlass zum Konzerthaus einzuplanen, damit es zu keinen längeren Wartezeiten und Gedränge beim Einlass kommt und wir pünktlich mit dem Konzert beginnen können.
Sollten Sie nicht unter die 2G-Regel oder die vorgenannten Ausnahmen fallen, können Sie Ihr Ticket auf eine andere Person übertragen. Diese muss dann beim Einlass ins Konzerthaus darauf hinweisen, nicht die/der eigentlich zum Eintritt Berechtigte zu sein und schriftlich die nach den gesetzlichen Regelungen notwendigen Angaben zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer im oder nach dem Konzert auftretenden Corona-Infektion vor Ort machen.
Entschuldigen Sie bitte alle Unannehmlichkeiten, genießen Sie trotzdem das Konzert und bleiben Sie gesund!