Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe

1. Geltungsbereich

 

1.1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und Besucherinnen von Konzerten (aus Gründen der Lesbarkeit nachfolgend einheitlich und gemeinsam »Konzertbesucher« oder »Sie«) und dem Akademischen Orchester Berlin e.V. (»AOB« oder »wir«). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen zustande kommt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Konzertbesuchers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

1.2 Über das Akademische Orchester Berlin e.V.

Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden Prof. Dr. Wolfram Irmer und dem stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Jens Mundhenke und ist unter der folgenden Anschrift geschäftsansässig

Prof. Dr. Wolfram Irmer

c/o Akademisches Orchester Berlin e.V.
Spessartstr. 14
14197 Berlin

 

1.3. Begriff des Verbrauchers

Einige Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe haben für Konzertbesucher nur dann Geltung, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind. Der Konzertbesucher ist Verbraucher, soweit der Erwerb der Eintrittskarten bzw. des Geschenkgutscheins nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

1.4 Gültigkeit und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Auf den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Das AOB ist auch während des laufenden Vorverkaufs jederzeit zur Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe berechtigt, wenn das AOB zu dieser Änderung infolge einer Gesetzesänderung, Erklärung der Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Rechtsprechung oder sonstige triftige Umstände gezwungen ist. Änderungen werden erst dann wirksam, wenn der Konzertbesucher ihnen zustimmt. Das AOB wird dem Konzertbesucher eine neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Konzertbesucher zum Zwecke der Kommunikation angegeben hat. Über Änderungen, die aus den oben genannten Gründen während der laufenden Saison vorgenommen werden müssen, informieren wir Sie nach Bekanntwerden des Anpassungsbedarfs. Widerspricht der Konzertbesucher den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe nicht innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung durch uns, gilt die Zustimmung als erteilt. Das AOB wird den Konzertbesucher in der E-Mail, mit der sie die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe übermittelt, über dessen Recht, der neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe zu widersprechen, und über die Folgen, wenn der Konzertbesucher nicht innerhalb der sechs Wochen Frist widerspricht, informieren. Das Kündigungsrecht des AOB und des Konzertbesuchers bleibt unberührt.

 

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen

 

2.1. Programme und Anfangszeiten

Die Konzertprogramme des AOB, deren Anfangszeiten und Veranstaltungsort werden auf der Internetseite www.aob-ev.de (»Website«) bekanntgemacht. Wir weisen darauf hin, dass sich aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen Änderungen ergeben können. Wir werden Sie über solche Änderungen auf unserer Website informieren.

 

2.2. Beginn des Vorverkaufs

Das AOB informiert über den Beginn des Vorverkaufs auf der Website und über weitere soziale Medien.

 

2.3. Kartenverkauf, Zahlungsmittel und Zustellung der Eintrittskarten

Der Konzertbesucher kann Eintrittskarten im Vorverkauf online auf der Website und an der Abendkasse des jeweiligen Veranstaltungsortes erwerben.

 

2.3.1. Kartenverkauf online

Eintrittskarten können ab dem Vorverkaufsbeginn über die Website gekauft werden. Zur technischen Abwicklung wird die Plattform Ticket Tailor (www.tickettailor.com) genutzt.

Die Preise der Eintrittskarten und die Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus der Darstellung auf der Website und werden dem Konzertbesucher vor Abgabe seiner Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt.

Verträge über die Website schließen wir in deutscher Sprache ab.

Die Darstellung der Eintrittskarten auf der Website ist kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss der Stiftung, sondern eine Aufforderung zur Abgabe (invitatio ad offerendum) von Kaufangeboten durch den Konzertbesucher. Der Konzertbesucher kann Eintrittskarten auswählen, indem er die Eintrittskarten zunächst unverbindlich in den Warenkorb legt. Im Anschluss wird der Konzertbesucher aufgefordert, seine persönlichen Daten und Zahlungsdaten einzugeben. Ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss gibt der Konzertbesucher erst mit dem Betätigen der Schaltfläche »jetzt kaufen« ab. Vorher werden ihm die Daten seiner Bestellung noch einmal auf einer Übersichtsseite angezeigt und er kann seine Bestellung mit den dafür vorgesehen Korrekturhilfen ändern.

Das AOB bestätigt die Ausführung der Bestellung des Konzertbesuchers unverzüglich per E-Mail. Mit der Auftragsbestätigung nehmen wir das Vertragsangebot des Konzertbesuchers an und es kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Konzertbesucher zustande. Die Auftragsbestätigung wird von uns nicht gespeichert. Die Auftragsbestätigung kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr online abgerufen werden.

Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express), Apple Pay, Google Pay und giropay. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte müssen Sie uns die Kartennummer, die Kartenprüfnummer und das Gültigkeitsdatum der Kreditkarte mitteilen und diese Daten online eingeben. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt mit Vertragsschluss.

 

2.3.2. Kartenverkauf an der Abendkasse

Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. An der Abendkasse werden nur Karten für die Veranstaltung des Abends verkauft.

 

2.3.3. Bearbeitungsgebühren

Bei online Kartenbestellung wird ggfs. eine Bearbeitungsgebühr je Eintrittskarte erhoben und ggfs. eine Transaktionsgebühr. Bei Kartenrücknahme erfolgt keine Erstattung der Bearbeitungskosten und Transaktionsgebühren.

 

2.3.4. Mängelgewährleistungsrecht

Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.

 

2.3.5. Widerrufsrecht

Konzertbesucher, die Eintrittskarten kaufen, haben nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch dann kein Widerrufsrecht, wenn Sie die Eintrittskarten online erworben haben. Gegenstand des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages ist eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Auf diese finden die gesetzlichen Widerrufsregeln im Fernabsatz keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die Bestellung des Konzertbesuchers nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zugang der Auftragsbestätigung bindend ist. Etwas anderes gilt beim Erwerb von Geschenkgutscheinen (siehe dazu unten Ziffer 2.9.).

 

2.3.6. Versand der Eintrittskarten

Soweit der Konzertbesucher die Eintrittskarten online erworben hat, senden wir Ihnen das Ticket unverzüglich in elektronischer Form per E-Mail zu. Das Ticket kann von Ihnen entweder selbst ausgedruckt werden (print@home). Es ist nur lesbar und gültig, wenn es auf einem DIN A4-Blatt ausgedruckt wird. Alternativ können Sie das Ticket auf Ihrem mobilen Endgerät in elektronischer Form beim Einlass präsentieren. Sie dürfen das Ticket nicht vervielfältigen oder verändern. Das Ticket ist nur einmal verwertbar. Dazu wird der Code des Tickets beim Einlass elektronisch per Scanner entwertet. Wir sind berechtigt, dem Inhaber eines print@home-Tickets oder mobilen Tickets, dessen Code bereits entwertet wurde, den Zugang zum Konzert zu verwehren.

 

2.4. Ermäßigungen

 

2.4.1. Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studenten

Das AOB stellt für Kinder, Schüler und Studenten ermäßigte Eintrittskarten zur Verfügung. Der Konzertbesucher hat die Berechtigung zum Erhalt des ermäßigten Tickets bei Einlass in den Veranstaltungsort durch Vorlage eines geeigneten Dokuments nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum Normalpreis für die Konzertkarte zu zahlen.

 

2.4.2. Schwerbehinderte

Menschen mit einer Behinderung erhalten gegen Vorlage ihres Ausweises (Kennzeichnung B) eine kostenlose Karte für ihre Begleitperson. Dafür wenden diese sich per Mail an tickets@aob-ev.de.

 

2.5. Weitergabe von Eintrittskarten

Der Konzertbesucher ist berechtigt, seine Eintrittskarten an eine andere Person weiterzugeben. Hat der Konzertbesucher eine Eintrittskarte zu einem ermäßigten Preis erworben, kann er seine Karten jedoch nur an eine Person weitergeben, die ebenfalls berechtigt ist, die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Wir behalten uns vor, die Berechtigung zur Ermäßigung zu kontrollieren.

 

2.6. Rücknahme und Umtausch von Konzertkarten

 

2.6.1 Keine Rücknahme und Umtausch

Verkaufte Eintrittskarten werden von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht. Für verfallene Konzertkarten wird kein Ersatz geleistet.

 

2.6.2. Änderungen von Programm, Besetzung und Veranstaltungsort

Das AOB behält sich Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts aus künstlerischen und organisatorischen Gründen vor.

Wir halten Sie auf unserer Website über unsere Konzertprogramme auf dem Laufenden und informieren dort über mögliche Änderungen des Programms, der Besetzung oder des Veranstaltungsortes.

Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten.

 

2.6.3. Absagen und Abbruch von Konzerten

Das AOB kann im Einzelfall gezwungen sein, ein Konzert abzusagen oder abzubrechen. Dies ist insbesondere, aber nicht ausschließlich denkbar, wenn ein mitwirkender Solist oder Dirigent verhindert, erkrankt oder verstorben ist und kein Ersatz zur Verfügung steht oder die Durchführung der Veranstaltung aus Pietätsgründen unmöglich ist, wenn staatliche Sicherheits- oder Gesundheitsbehörden (z.B. wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags oder einer Pandemie) zum Schutz der Konzertbesucher von einer Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten, oder wenn sonstige Ereignisse und Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des AOB liegen, auch bei äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt durch das AOB nicht hätten vorhergesehen, vermieden oder überwunden werden können (sog. »Höhere Gewalt«, z.B. Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von außen – etwa durch Stromausfall – verursachte Betriebsstörungen, behördliche Verbote) die Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung unmöglich machen.

Muss ein Konzert abgesagt werden, werden wir uns bemühen, Ihnen ein Ersatzkonzert anzubieten. Nehmen Sie das Angebot nicht binnen der im Angebot genannten Frist an, geben wir die Karten für das Ersatzkonzert in den Verkauf. Sollte das Angebot eines Ersatzkonzertes nicht möglich sein oder nehmen Sie das Angebot auf Besuch des Ersatzkonzertes nicht an, erstatten wir Ihnen den Eintrittspreis. Weitergehende Ansprüche des Konzertbesuchers sind ausgeschlossen, wenn das AOB den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen, die das AOB zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung berechtigen, bleiben unberührt.

 

2.7. Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der gewerbsmäßige und kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Das Anbieten von Eintrittskarten auf dem Gelände des Veranstaltungsortes ist verboten.

 

2.8. Nacheinlass, Sitzplatz

Nach Beginn der Veranstaltung kann Konzertbesuchern ein Nacheinlass gewährt werden. Der Nacheinlass steht im Ermessen des Saalpersonals. Ein Anspruch auf den zuvor erworbenen Sitzplatz besteht nicht. Einen Anspruch auf Nacheinlass hat der Konzertbesucher nicht. In der Regel ist mit Rücksicht auf die Künstler und die anderen Konzertbesucher der Nacheinlass erst in der Konzertpause möglich.

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Sitzplatz einzunehmen. Wechselt ein Konzertbesucher unberechtigterweise auf einen Platz, für den er einen höheren Eintrittspreis hätte zahlen müssen, kann das AOB von dem Konzertbesucher die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem höheren Eintrittspreis und dem von ihm entrichteten Eintrittspreis verlangen, den Konzertbesucher auf den auf seiner Eintrittskarte bezeichneten Sitzplatz oder aus der Aufführung verweisen.

 

 

 

2.9. Geschenkgutscheine

 

2.9.1. Erwerb von Geschenkgutscheinen

Das AOB bietet Geschenkgutscheine an, die als Zahlungsmittel für den Erwerb von Eintrittskarten verwendet werden können (»Geschenkgutscheine«). Die Geschenkgutscheine können online auf der Website erworben werden. Für den Verkauf gilt Ziffer 2.3 entsprechend.

 

2.9.2. Geschenkgutscheinbedingungen

Der Geschenkgutschein kann im Rahmen der Verfügbarkeit aller Veranstaltungen des AOB eingesetzt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Sitzplätze. Die Gültigkeit eines Geschenkgutscheines beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Eine Aus- bzw. Teilauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Bei Teileinlösung des Gutscheines wird über den Restwert ein neuer Gutschein ausgegeben.

 

2.9.3. Widerrufsrecht

Konzertbesucher, die Verbraucher sind und Geschenkgutscheine kaufen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir in der unter www.aob-ev.de/kontakt/agb abrufbaren Widerrufsbelehrung informieren.

 

2.10. Hausrecht

Es gilt das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

2.11. Haftung

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AOB oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet das AOB nach den gesetzlichen Regeln. Für fahrlässiges Verhalten haftet das AOB nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Konzertbesucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und dies begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des AOB, wenn Ansprüche direkt gegen diesen geltend gemacht werden.

Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten der Stiftung, z.B. nach §§ 7 bis 10 Telemediengesetz (TMG) bleiben unberührt.

 

2.12. Datenschutz

Wir halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten streng an die gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung https://www.aob-ev.de/kontakt/datenschutz/.

 

2.13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dem Konzertbesucher dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Handelt es sich bei dem Konzertbesucher um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen dem Konzertbesucher und dem AOB aus dem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten Berlin.

Hat der Konzertbesucher seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Konzertbesuchers zugerechnet werden können.

Download als pdf: AGB